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   BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86   

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BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1762)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1988 - 2 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1762)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1988 - 2 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterricht - Erfüllung der Schulpflicht - Heilpädagogische Behandlung - Beihilfe - Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 328
  • NVwZ 1989, 561 (Ls.)
  • DVBl 1989, 208
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
    Es handelt sich nicht um "mindere" Ansprüche des Beigeladenen, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (BVerwGE 64, 333 [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81]; Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36 und 37.81 - ).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, daß auf diesem dem Landesrecht vorbehaltenen Gebiet bei der Konkretisierung der Beihilfegewährung in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen als Teil der Fürsorgepflicht die Beamten des einen Landes denen des anderen Landes völlig gleichgestellt werden (vgl. BVerwGE 77, 345 [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
    Die Fürsorgepflicht erlaube es dem Dienstherrn, eine anderweitige Entlastung des Beamten hinsichtlich der fraglichen Kosten zu berücksichtigen (BVerwGE 60, 88 [BVerwG 13.03.1980 - 6 C 1/79]).
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73

    Inanspruchnahme durch nicht selbst Beihilfeberechtigte - Stellung der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
    Eine solche Auffassung wird dieser die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Krankheitsfällen regelnden Ermächtigungsnorm nicht gerecht (vgl. hierzu auch Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 44.73 - ).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Zutreffend ist das Berufungsgericht aber dann davon ausgegangen, daß daneben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 BhV die Unterbringung in bestimmten Einrichtungen erforderlich ist, nämlich in Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalten sowie Pflegeheimen, die der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker zu dienen haben (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [Buchholz 271 Nr. 5, zu § 5 BV Baden-Württemberg]).

    Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).

    Insoweit handelt es sich nicht um "mindere" Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [aaO.]).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Der Fürsorgegrundsatz verlangt jedenfalls dann nicht, den Beamten und seine Angehörigen vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bewahren, wenn diese - wie hier - zumutbare Eigenvorsorge unterlassen haben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1988 - 2 C 62.86 - BVerwGE 80, 328 ).
  • BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Beihilfe (Zuschuss) zu pflegebedingten

    In dem Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - (BVerwGE 80, 328 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 5) hat der Senat die Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung in einer Heimsonderschule im Hinblick darauf verneint, dass diese Kosten unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern des Schülers als Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG a.F. getragen wurden.
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Das Bundesverwaltungsgericht ist zur insoweit inhaltsidentischen Vorgängervorschrift in § 90 Abs. 1 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - in ständiger Rechtsprechung von einer Überleitbarkeit von Beihilfeansprüchen ausgegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - VI C 4.71 - Buchholz 238.91 Nr. 14 BhV Nr. 3, juris [Kurztext]; Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 36.72 - BVerwGE 51, 211 ff. - juris Rn. 17 [im Einzelfall verneint, da Voraussetzungen des § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG nicht vorlagen]; Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333 ff. - juris Rn. 18; Urteil vom 27. Oktober 1988 - 2 C 62.86 - BVerwGE 80, 328 ff. - juris Rn. 20; Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - BVerwGE 98, 106 ff. - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 4 S 1885/02

    Psychosoziale Betreuung psychisch Kranker kein Bestandteil der stationären Pflege

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um "mindere" Ansprüche, sondern lediglich um andere, die dann in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) bestehen, wenn beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind und der Beamte sich nicht selbst helfen kann (vgl. etwa auch BVerwG, Urteil vom 27.10.1988, BVerwGE 80, 328).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 12 A 2266/99

    Ausgestaltung des Anspruchs eines verbeamteten Justizvollzugsobersekretärs auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1988 - 2 C 62.86 -, BVerwGE 80, 328/331 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1988 , a.a.O., S. 331.

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

    Zuzugestehen ist dem Beklagten lediglich, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (Urt. v. 27.10.1988 - BVerwG 2 C 62.86 -, BVerwGE 80, 328 ff., zitiert nach Juris, RdNr. 21 des Langtextes) in dem Umstand, dass die Kosten für eine Unterbringung als Maßnahme der Eingliederungshilfe getragen werden, eine Bestätigung dafür gesehen hat, dass es sich bei der betroffenen Einrichtung nicht um eine Pflegeeinrichtung im Sinne des Beihilferechts handele.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 2 B 111.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beihilfevorschriften sind im Sinne des § 43 Abs. 3 BSHG Vorschriften, nach denen Leistungen für denselben Zweck gewährt werden (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - <DVBl. 1989, 208>, in dem der Senat davon ohne weiteres ausgegangen ist).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2002 - 10 K 3271/02
    Insoweit handelt es sich nicht um mindere Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. BVerwGE 64, 333 (343); 80, 328 (333) und BVerwG, Buchholz, 270 § 9 BhV Nr. 3 = ZBR 1996, S. 46).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2002 - 10 L 3058/01

    Zahlung und Festsetzung von Zuschüssen nach Maßgabe der Übergangsregelung der

    Insoweit handelt es sich nicht um mindere Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. BVerwGE 64, 333 (343); 80, 328 (333) und BVerwG, Buchholz, 270 § 9 BhV Nr. 3 = ZBR 1996, S. 46).
  • VG Köln, 08.06.1998 - 15 K 6981/96

    Ausgestaltung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Rechtsgrundlage für die

  • OVG Niedersachsen, 08.11.1994 - 5 L 3680/93

    Beihilfe

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